Wir von Koolair (ein Unternehmen der Systemair-Gruppe) setzen uns mit aller Kraft dafür ein, dass unsere Werke möglichst dauerhaft und nachhaltig arbeiten. Aus diesem Grund, sowie in Erfüllung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2019/1937 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2019 zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, verpflichten wir uns, sicherzustellen, dass alle festgestellten Unregelmäßigkeiten, die schwerwiegende Auswirkungen auf das Unternehmen oder unsere Beschäftigten haben können, schnellstmöglich zur Anzeige kommen und untersucht werden. Unsere schwedische Muttergesellschaft Systemair hat ein Hinweisgebersystem entwickelt, um so eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Meldung von Unregelmäßigkeiten zu bieten, die gegen die geltenden Gesetze verstoßen. Alle Meldungen werden von einem externen Vertreter entgegengenommen und bearbeitet.

Bitte berücksichtigen Sie, dass die Gesetzgebung in Verbindung mit der Meldung von Unregelmäßigkeiten (Gesetz zum Hinweisgeberschutz) (SFS 2021:890) nur direkt mit den Werken der Unternehmen der Systemair-Gruppe verbundene Personen schützt. Mehr dazu HIER.

 

Anleitung

 

MELDUNG ÜBER INTERNE HINWEISGEBERKANÄLE

Die Meldung kann schriftlich über die Website wb.2secure.se oder telefonisch unter der Rufnummer (+46) 77-177 99 77 durchgeführt werden. Über diese beiden Hinweisgeberkanäle kann die Meldung anonym erfolgen. Wenn Sie die Unregelmäßigkeiten im Rahmen eines persönlichen Treffens melden möchten, kann dies unter Eingabe einer Meldung auf der Website wb.2secure.se beantragt werden. Das persönliche Treffen wird je nach Vereinbarung entweder mit einem Vertreter von Koolair oder mit dem für die Abwicklung des Hinweisgebersystems der Unternehmen der Systemair-Gruppe zuständigen Firma, 2Secure, abgehalten.

Bei der Eingabe einer neuen Meldung auf wb.2secure.se, ist der spezielle Unternehmenscode koo353 anzugeben, damit erkannt werden kann, dass die eingereichte Meldung Koolair betrifft. Auf der Website werden Sie aufgefordert, eine Reihe von Fragen zum Gegenstand der Meldung zu beantworten. Sie können die Meldung anonym abgeben. Ihnen wird eine individuelle Fallnummer mit zugehörigem Passwort zugewiesen, die so aufzubewahren sind, dass Sie die Sitzung aktiv auf der Website starten, die Meldung verfolgen und sich mit dem Verantwortlichen für den Fall bei 2Secure austauschen können.

 

Klicken Sie hier, um eine Meldung abzugeben (koo353)

Nach der Registrierung der Meldung wird der Fall von erfahrenen Verantwortlichen von 2Secure bearbeitet, die sich mit dem Hauptansprechpartner unserer Muttergesellschaft Systemair in Verbindung setzen, dies auf Grundlage einer Kontaktliste mit mehreren Namen. Wenn der Hauptansprechpartner die vom Meldungsfall betroffene Person ist, wird eine andere Kontaktperson aus der Liste informiert. Es ist immer unsere Muttergesellschaft Systemair, die in letzter Instanz die Meldung bewertet und entscheidet, welche Maßnahmen einzuleiten sind.

Wenn die Berichte mündlich vorgelegt werden, haben Sie das Recht, potenzielle Fehler im Bericht zu überprüfen und zu korrigieren. Wenn Sie einen Fall telefonisch mitteilen möchten, erhalten Sie zu Beginn der Sitzung entsprechende Informationen, damit Sie Ihren Fall auf wb.2secure.se verfolgen können. Wenn Sie Ihren Bericht nach Anmeldung überprüfen und gegebenenfalls korrigieren möchten, können Sie dies über das Portal der Website beantragen. Sie können sich auch für die Unterzeichnung des Protokolls Ihres Berichts entscheiden, indem Sie dies über das Portal der Website beantragen. Ein Mitarbeiter von 2Secure wird sich in diesem Fall um die Abwicklung dieses Vorgangs kümmern. Sollten Sie sich entscheiden, das Protokoll nach Anmeldung zu unterzeichnen, bedeutet das, dass 2Secure Kenntnis über Ihren Vor- und Nachnamen bzw. Ihre Identität erhält. 2Secure schützt Ihre Privatsphäre und wird diese Informationen nicht an das Unternehmen weitergeben. Somit wird Ihre Privatsphäre gegenüber 2Secure bewahrt, wenn Sie das Protokoll nach Anmeldung unterzeichnen möchten.

 

MELDUNG ÜBER EXTERNE HINWEISGEBERKANÄLE

Abgesehen von der Meldung über den internen Hinweisgeberkanal unserer Muttergesellschaft Systemair kann ein Fall auch extern der jeweiligen Behörde gemeldet werden, die für den speziellen Fachbereich zuständig ist, oder an eine der entsprechenden Behörden, Verwaltungsstellen oder Agenturen der EU weitergeleitet werden. Als zuständige Stellen und externe Hinweisgeberkanäle sind die folgenden Organe und Behörden benannt worden: Schwedisches Zentralamt für Arbeitsumwelt, Zentralamt für Wohnungswesen, Bauwesen und Raumordnung, Zentralamt für Elektrosicherheit, Schwedische Behörde für Wirtschaftskriminalität, Schwedische Aufsichtsbehörde der Immobilienmakler, Schwedische Finanzaufsichtsbehörde, Schwedische Behörde für öffentliche Gesundheit, Schwedisches Amt für Meeres- und Wasserwirtschaft, Schwedische Datenschutzbehörde, Nationale Aufsichtsbehörde für strategische Produkte, Aufsichtsbehörde für Gesundheit und Sozialfürsorge, Schwedisches Chemikalienamt, Schwedisches Amt für Verbraucherschutz, Schwedisches Amt für Wettbewerbsfragen, Schwedische Nahrungsmittelbehörde, Schwedische Arzneimittelbehörde, Schwedische Provinzialregierungen, Schwedische Zivilschutzbehörde, Schwedische Umweltschutzbehörde, Schwedisches Amt für Post und Telekommunikation, Regierungsämter, Aufsichtsstelle der Abschlussprüfer, Schwedisches Finanzamt, Schwedisches Forstamt, Schwedische Brandschutzbehörde, Schwedische Energieverwaltung, Schwedisches Zentralamt für Landwirtschaft, Schwedisches Amt für Akkreditierung und technische Kontrolle, Schwedische Behörde für Strahlensicherheit und das Schwedische Zentralamt für Transport.

Besuchen Sie die Website der Schwedischen Zentralbehörde für Arbeitsumgebung, auf der Sie eine Zusammenfassung eines jeden Verantwortungsbereichs dieser Behörde sowie die entsprechenden Kontaktdaten erhalten werden: https://www.av.se/om-oss/visselblasarlagen/extern-rapporteringskanal/lista-over-myndigheter-med-ansvar-enligt-ansvarsomrade-enligt-forordning-2021949/

 

RECHTLICHER SCHUTZ VON HINWEISGEBERN

Neben der Möglichkeit der Meldung von Unregelmäßigkeiten und Verstößen im Rahmen des Hinweisgebersystems besteht auch das Recht der Freiheit von Offenlegung und Übernahme gemäß dem Schwedischen Gesetz über Pressefreiheit und dem Schwedischen Grundgesetz über Meinungsfreiheit. Das bedeutet, dass ein Angestellter (mit gewissen Ausnahmen) sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich andernfalls vertrauliche Informationen zur Veröffentlichung in den Massenmedien weitergeben kann, ohne dafür strafrechtlich verfolgt zu werden, was durch das Schwedische Gesetz über Pressefreiheit und das Schwedische Grundgesetz über Meinungsfreiheit gewährleistet wird.
Des Weiteren besteht ein umfangreicher Schutz der Angestellten in Unternehmen im privaten Bereich oder bei anderen Vorgängen, bei denen der Hinweisgeberschutz gemäß dem Schwedischen Informantenschutz in bestimmten Wirtschaftszweigen (SFS 2017:151) oder das Schwedische Gesetz zu Öffentlichkeitsprinzip und Schweigepflicht (SFS 2009:400) gültig ist. Dieser umfangreiche Schutz steht in Verbindung mit einem Verbot der Nachforschung und einem Verbot von Vergeltung.
Das Nachforschungsverbot bedeutet, dass eine Regierungsbehörde oder eine andere öffentliche Einrichtung grundsätzlich keine Untersuchung der Person durchführen darf, die eine Meldung zur Veröffentlichung eingeleitet hat.
Das Verbot von Vergeltung bedeutet, dass die allgemeine Öffentlichkeit keine Maßnahmen ergreifen darf, die negative Auswirkungen für eine Person haben, da diese von ihrem Recht auf Meinungsfreiheit und Offenlegung Gebrauch gemacht hat.

 


 

DATENSCHUTZ
In Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten sowie insbesondere der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr (Datenschutz-Grundverordnung oder DSGVO) sowie dem spanischen Organgesetz 3/2018 vom 5. Dezember zum Schutz personenbezogener Daten und zur Gewährleistung digitaler Rechte (LOPD) weist Sie KOOLAIR darauf hin, dass die von Ihnen im Rahmen einer Meldung oder Anfrage angegebenen personenbezogenen Daten sowie alle sonstigen persönlichen Angaben, die von KOOLAIR im Rahmen der Untersuchungen erhalten hat, in eine Datei aufgenommen werden, für die das Unternehmen verantwortlich ist.
Verantwortlicher der Datenverarbeitung
Kontaktdaten des Verantwortlichen der Datenverarbeitung: KOOLAIR, S.L.
Sitz: C/ URANO, 26 – POLIGONO INDUSTRIAL Nº 2 «LA FUENSANTA», 28936 MÓSTOLES (MADRID).
Nähere Informationen zur Datenverarbeitung erhalten Sie auf der offiziellen Website von KOOLAIR und in deren Datenschutzbestimmungen.
Zweck der Datenverarbeitung
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Daten, die Sie über diesen Hinweisgeber- und Kommunikationskanal zur Verfügung stellen, von KOOLAIR einzig und ausschließlich zur Benachrichtigung, Untersuchung der eingereichten Meldung und zur Ergreifung der entsprechenden Korrekturmaßnahmen verwendet werden. In diesem Sinne können personenbezogene Daten nur dann gesammelt werden, wenn sie für die Erfüllung der zuvor erwähnten Zwecke unerlässlich sind.
Legitimation
Rechtliche Grundlage für die Legitimation der Verarbeitung der Daten über den Hinweisgeberkanal ist die Notwendigkeit zur Ausübung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse, zum Beispiel im Falle der Verhütung von Straftaten oder bei einer Gesetzespflicht, wenn KOOLAIR Kenntnis von den Umständen hat, die einen Verstoß oder eine strafbare Handlung gegen das Gesetz oder die Erfüllung der auf das Unternehmen anwendbaren Normen darstellen.
Wenn der Benutzer seine personenbezogenen Daten freiwillig zur Verfügung stellt, bildet seine eigene Zustimmung die rechtliche Grundlage für die Verarbeitung dieser Daten.
Datenübermittlung
Der Hinweisgeberkanal wurde für alle Unternehmen der Unternehmensgruppe Systemair geschaffen und wird über das externe Unternehmen 2Secure abgewickelt, das KOOLAIR über alle Unregelmäßigkeiten oder Gesetzesverstöße informiert, die unser Unternehmen betreffen.
Ebenso können Ihre Daten in Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen an die Richter und Gerichte weitergeleitet werden.
Kriterien zu Speicherung, Verwaltung und Aufbewahrung
Die über den Hinweisgeberkanal eingehenden Mitteilungen werden nach Erhalt in einer sicheren Umgebung gespeichert, wobei jederzeit die vertrauliche Behandlung der Angaben garantiert ist, dies mit beschränktem Zugriff für die Verantwortlichen der gesetzlichen Erfüllung. Die Angaben in Verbindung mit der Mitteilung werden 3 Wochen lang im Hinweisgeberkanal aufbewahrt. Nach Bestimmung der Herkunft der Meldung werden die Angaben an ein anderes System für Hinweisgebermanagement weitergegeben. In diesem Fall kann der Aufbewahrungszeitraum verlängert werden, dies entsprechend den für den jeweiligen Fall geltenden gesetzlichen Aufbewahrungsanforderungen bzw. aufgrund der laufenden Untersuchung oder zur Akkreditierung des von KOOLAIR eingeleiteten Vorgangs.
Vertraulichkeit
KOOLAIR verpflichtet sich zur vertraulichen Behandlung der im Hinweisgeberkanal behandelten Daten und Angaben, der im Rahmen der Untersuchung vorgelegten Zusatzinformationen sowie der Daten und Angaben anderer betroffener Personen, deren Daten im Rahmen der Benachrichtigung bzw. Bearbeitung der Meldung oder Mitteilung über diesen Hinweisgeberkanal angegeben wurden.
Rechte
Sie können sich jederzeit mit KOOLAIR in Verbindung setzen, um von Ihrem Recht auf Zugriff, Änderung, Löschung, Widerspruch, Beschränkung der Datenverarbeitung und Übertragbarkeit Gebrauch zu machen, wenn diese Rechte anwendbar sind, dies per schriftlicher Mitteilung an die oben angegebene Adresse, unter Vorlage einer Fotokopie des Personalausweises oder entsprechend gültigen Ausweisdokuments und unter Identifizierung als Benutzer der Dienstleistung des Hinweisgeberkanals sowie mit Erläuterung Ihres Antrags. Des Weiteren können Sie im Falle der Verletzung Ihres Rechts auf den Schutz personenbezogener Daten auch bei der Spanischen Datenschutzbehörde Beschwerde einreichen (www.aepd.es)